Schulhausordnung für die Doktor-Eisenbarth-Schule
Die Schulhausordnung
enthält Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des Schulbetriebs und
will so dem Zusammenleben in unserer Schule dienen. Im Einzelnen wollen
wir Ruhe und Ordnung erreichen, gefahren mindern und meiden,
Einrichtungen und Anlagen schonen. Die gesamte Schulfamilie ist für die
pflegliche Behandlung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände verantwortlich. Alle nehmen aufeinander Rücksicht.
Für das Verhalten der
Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten
gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch
berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Dazu wird gemäß § 19 der
Volksschulordnung für die Doktor-Eisenbarth-Schule Oberviechtach
folgende Schulhausordnung erlassen:
Oberviechtach, 16. September
2008
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Rudolf
Teplitzky
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gez.
Heinz Weigl |
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Rektor und Schulleiter
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1.
Bürgermeister u. Schulverbandsvorsitzender |
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gez. Renate Illing
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gez.
Patrick Rausch |
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Elternbeiratsvorsitzende |
Schülersprecher |
Beim Klassensprecherseminar
2006 / 2007 und in der darauf folgenden Lehrerkonferenz wurden im Einvernehmen
mit dem Elternbeirat folgende zehn „Goldene Regeln“ für das Zusammeleben in
unserer Schulgemeinschaft einstimmig beschlossen:
1.
Respekt:
Ich
respektiere alle Personen in der Schule, grüße jeden und spreche in einem
freundlichen Umgangston.
2. Verantwortung:
Ich fühle mich
für alles, was in der Schule und auf dem Schulweg geschieht, mit verantwortlich.
3. Hilfsbereitschaft:
Ich helfe
anderen, versuche Streit zu schlichten und verletze selbst keinen mit Worten und
Taten.
4. Ehrlichkeit:
Ich bin
ehrlich und stehe für gemachte Fehler ein.
5. Rücksicht:
Ich verhalte
mich auf dem gesamten Schulgelände rücksichtsvoll, leise und friedlich.
6. Sorgfalt:
Ich
respektiere das Eigentum der Schule und der Mitmenschen und gehe mit Leihgaben
sorgsam um.
7. Pflichtbewusstsein:
Ich bin
pünktlich und erledige verantwortungsvoll meine Aufgaben und Pflichten.
8. Arbeitshaltung:
Ich sehe die
Schule als Arbeitsplatz und trage angemessene Kleidung.
9. Sicherheit:
Ich bringe
keine schulfremden oder gefährlichen Gegenstände mit auf das Schulgelände.
10. Sauberkeit:
Ich halte das
Schulhaus und das gesamte Schulgelände sauber und hebe Müll auf, auch wenn ich
ihn nicht verursacht habe.
Hieraus ergeben sich für
Bildung und Erziehung folgende Regelungen:
A Vor dem Unterricht
1.
Räder und Mofas werden gesichert in der Fahrradhalle (Mofas außerdem auf
dem roten Pflaster neben der Halle) abgestellt. Ein sonstiger Aufenthalt in der
Fahrradhalle ist nicht gestattet.
2.
Vom Eintreffen in der Schule bis zum Gong um 7:40 Uhr halten sich
auswärtige Schüler (einheimische bei extrem schlechter Witterung) unter Aufsicht
im Warteraum auf. Aus Sicherheitsgründen sollen einheimische Schüler erst um
7:40 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen.
Einheimische Grundschüler werden ab 7:30 Uhr in der Grundschulaula
beaufsichtigt. Danach werden sie von den Lehrkräften zur 1. Unterrichtsstunde
abgeholt.
B In den
Unterrichtsräumen
1.
In allen Räumen tragen wir grundsätzlich Hausschuhe. Überkleidung und
Straßenschuhe werden geordnet in der Garderobe abgelegt. (Fachraumordnung
beachten)!
2.
Der Unterricht beginnt mit dem Schulgebet oder mit einer Besinnung.
3.
Jeder Schüler hat das Recht und die Pflicht, sich am Unterricht zu
beteiligen und hält die für den Unterricht erforderlichen Arbeitsmittel bereit
(Buch, Heft, Sportbekleidung, Werkbedarf usw.).
4.
Kaugummikauen ist verboten.
5. Unterrichtsfremde
Gegenstände dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft mitgebracht werden. Handys
bleiben ausgeschaltet.
6. Bei
Abwesenheit der Lehrkraft übernimmt der Klassensprecher zusammen mit der
Parallellehrkraft die Aufsicht.
7.
Wenn zehn Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht
erscheint, verständigt ein Schüler die Schulleitung.
8. Zur
Unterstützung der Pausenaufsicht werden Pausenordner (GS 4. Klasse und
Hauptschüler) eingeteilt.
9.
Bei Erledigungsgängen während des Unterrichts gehen die Schüler zu zweit.
C Stundenwechsel
1.
Wir verhalten uns beim Stundenwechsel im Klassenzimmer ruhig und bereiten
die nächste Stunde vor.
2.
Wenn wir den Unterrichtsraum wechseln müssen, gehen wir, wenn möglich
geschlossen, ruhig und ohne Verzögerung.
D In den Pausen
1. Die
Pausen dienen der Erholung und Stärkung.
2. Zu
Beginn der Pause verlassen wir sofort und zügig Unterrichtsräume, Treppenhäuser
und. Toiletten.
3. Am
Kiosk besteht Einkaufsmöglichkeit. Nur wer etwas kaufen will, stellt sich zum
Pausenkauf im Kioskbereich an und verlässt ihn dann zügig.
4. Am
Ende der Pause gehen die Schüler vom Klassen-Sammelpunkt aus langsam in das
Schulhaus
5. Beide
Pausen werden bei gutem Wetter im Freien verbracht, bei schlechter Witterung in
den Aulen und den in der Hauptschule anschließenden Gängen.
6.
Wir verhalten uns rücksichtsvoll, versuchen Unfälle zu vermeiden.
Schneeballwerfen und Ähnliches ist verboten.
7.
Den Pausenaufsichten und dem Ordnungsdienst ist Folge zu leisten.
E
Mittagspause
-
Schüler, die in Oberviechtach wohnen,
können in der von der Schule festgesetzten Mittagspause nach Hause gehen.
-
Wer dagegen arbeiten will, sitzt unter
Aufsicht im Warteraum für Fahrschüler.
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Auswärtige Schüler dürfen nur mit
schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern und nach Abmeldung, zur
vereinbarten Zeit, das Schulgelände verlassen.
-
Fünf Minuten vor Beginn des
Nachmittagsunterrichts gehen die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.
F Nach dem Unterricht
-
Alle Stühle werden auf die Tische gestellt,
die Fenster geschlossen, die Tafeln gelöscht, die Zimmer aufgeräumt.
-
An den Garderoben ist besondere
Rücksichtnahme geboten.
-
Hausschuhe werden geordnet hochgestellt.
-
Die Sportsachen werden am Wochenende zum
Waschen mit nach Hause genommen.
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Die Klassen- und Fachräume sind immer dann
abzuschließen, wenn die Klasse nach Beendigung des Unterrichts den
Unterrichtsraum verlässt.
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Wir gehen langsam zu den Bussen, vermeiden
beim Einsteigen und im Bus jedes Stoßen und Drängen. Den Anordnungen des
Fahrers ist Folge zu leisten. Schulbuslotsen unterstützen den Busfahrer.
-
Wer mit dem Fahrrad kommt, verlässt das
Schulgrundstück nur über die vorgesehene Ausfahrt. Auf Fußgänger ist
Rücksicht zu nehmen.
-
Fußgänger bleiben auf den Wegen, gehen
nicht über Rasen- oder Pflanzflächen.
G Allgemeine Hinweise
1.
Wir grüßen alle Erwachsenen in unserem Haus, bemühen uns auch Mitschülern
gegenüber um höfliche Umgangsformen.
2.
Besondere Vorsicht lassen wir im Werk- und Sportunterricht walten. Hier
geben die Fachlehrer spezielle Verhaltensregeln – siehe Fachraumordnung.
3.
Wir achten darauf, dass wir niemanden leichtfertig oder fahrlässig
verletzen. Alle Unfälle auf Schulweg und Schulgrundstück sind sofort dem Lehrer
bzw. im Sekretariat zu melden.
4.
Beschädigungen melden wir dem Hausmeister und den Lehrkräften.
Fundgegenstände sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzuholen.
5. Alle
Lernmittel und Einrichtungsgegenstände behandeln wir schonend. Wer einen Schaden
anrichtet, hat dafür aufzukommen.
6.
Bücher sind einzubinden. Wer ein Buch verliert oder beschädigt, hat dafür
aufzukommen.
7. Nikotin,
alkoholische Getränke und andere berauschende Mittel sind auf dem Schulgelände
und dem Schulweg verboten.
8. Im
Alarmfall gilt die Alarmordnung, in die die Klassenleitungen und Fachlehrkräfte
zum Schuljahresbeginn einweisen.
9.
Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule (Schulweg) tragen die
Erziehungsberechtigen gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung.
10.
Die Lehrkräfte vermitteln den Schülern und Schülerinnen jährlich zum
Schuljahresanfang, bei Bedarf auch im Wiederholungsfall, die Hausordnung.
11.
Zusätzlich mit der Schulhausordnung treten zum Schuljahresbeginn das
Sicherheitskonzept und das Konzept zur Optimierung des Arbeits- und
Sozialverhaltens in Kraft.
H Bushaltestelle
1. Besonderes Augenmerk gilt hier dem
Schülerverhalten während des
Annäherns des Busses.
2.
Es kann keinesfalls geduldet werden, dass Schüler sich vor
der Schranke befinden, während sich der Bus nähert.
3.
Die Buskinder passieren dann erst die Schranke, nachdem der
Bus angehalten hat und die Bustüren vollständig geöffnet sind.
4.
Die Schulbuslotsen sorgen für die Durchführung dieser
sicherheitsrelevanten Maßnahme und melden Verstöße namentlich dem zuständigen
Verkehrslehrer.
Im Hause und auf dem
Schulgelände achten wir auf
Ruhe, Ordnung und
Sauberkeit.
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