Doktor-Eisenbarth-Schule Oberviechtach

Schulhausordnung für die Doktor-Eisenbarth-Schule
 

Die Schulhausordnung enthält Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des Schulbetriebs und will so dem Zusammenleben in unserer Schule dienen. Im Einzelnen wollen wir Ruhe und Ordnung erreichen, gefahren mindern und meiden, Einrichtungen und Anlagen schonen. Die gesamte Schulfamilie ist für die pflegliche Behandlung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verantwortlich. Alle nehmen aufeinander Rücksicht.

 

Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

 

Dazu wird gemäß § 19 der Volksschulordnung für die    Doktor-Eisenbarth-Schule Oberviechtach folgende Schulhausordnung erlassen:

 

Oberviechtach, 16. September 2008

 

 

 

Rudolf Teplitzky gez. Heinz Weigl
Rektor und Schulleiter 1. Bürgermeister u. Schulverbandsvorsitzender
   
gez. Renate Illing  gez. Patrick Rausch
Elternbeiratsvorsitzende Schülersprecher

 

 

 

Beim Klassensprecherseminar 2006 / 2007 und in der darauf folgenden Lehrerkonferenz wurden im Einvernehmen mit dem Elternbeirat folgende zehn „Goldene Regeln“ für das Zusammeleben in unserer Schulgemeinschaft einstimmig beschlossen:

 

 

1. Respekt:

Ich respektiere alle Personen in der Schule, grüße jeden und spreche in einem freundlichen Umgangston.

 

2. Verantwortung:

Ich fühle mich für alles, was in der Schule und auf dem Schulweg geschieht, mit verantwortlich.

 

3. Hilfsbereitschaft:

Ich helfe anderen, versuche Streit zu schlichten und verletze selbst keinen mit Worten und Taten.

 

4. Ehrlichkeit:

Ich bin ehrlich und stehe für gemachte Fehler ein.

 

5. Rücksicht:

Ich verhalte mich auf dem gesamten Schulgelände rücksichtsvoll, leise und friedlich.

 

6. Sorgfalt:

Ich respektiere das Eigentum der Schule und der Mitmenschen und gehe mit Leihgaben sorgsam um.

 

7. Pflichtbewusstsein:

Ich bin pünktlich und erledige verantwortungsvoll meine Aufgaben und Pflichten.

 

8. Arbeitshaltung:

Ich sehe die Schule als Arbeitsplatz und trage angemessene Kleidung.

 

9. Sicherheit:

Ich bringe keine schulfremden oder gefährlichen Gegenstände mit auf das Schulgelände.

 

10. Sauberkeit:

Ich halte das Schulhaus und das gesamte Schulgelände sauber und hebe Müll auf, auch wenn ich ihn nicht verursacht habe.

 

 

Hieraus ergeben sich für Bildung und Erziehung folgende Regelungen:

 

 

A Vor dem Unterricht

 

     1.    Räder und Mofas werden gesichert in der Fahrradhalle (Mofas außerdem auf dem roten Pflaster neben der Halle) abgestellt. Ein sonstiger Aufenthalt in der Fahrradhalle ist nicht gestattet.

     2.    Vom Eintreffen in der Schule bis zum Gong um 7:40 Uhr halten sich auswärtige Schüler (einheimische bei extrem schlechter Witterung) unter Aufsicht im Warteraum auf. Aus Sicherheitsgründen sollen einheimische Schüler erst um 7:40 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen.
Einheimische Grundschüler werden ab 7:30 Uhr in der Grundschulaula beaufsichtigt. Danach werden sie von den Lehrkräften zur 1. Unterrichtsstunde abgeholt.

 

B In den Unterrichtsräumen

 

     1.    In allen Räumen tragen wir grundsätzlich Hausschuhe. Überkleidung und Straßenschuhe werden geordnet in der Garderobe abgelegt. (Fachraumordnung beachten)!

     2.    Der Unterricht beginnt mit dem Schulgebet oder mit einer Besinnung.

     3.    Jeder Schüler hat das Recht und die Pflicht, sich am Unterricht zu beteiligen und hält die für den Unterricht erforderlichen Arbeitsmittel bereit (Buch, Heft, Sportbekleidung, Werkbedarf usw.).

    4.    Kaugummikauen ist verboten.

    5.   Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft mitgebracht werden. Handys bleiben ausgeschaltet.

    6.   Bei Abwesenheit der Lehrkraft übernimmt der Klassensprecher zusammen mit der Parallellehrkraft die Aufsicht.

     7.    Wenn zehn Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erscheint, verständigt ein Schüler die Schulleitung.

     8.   Zur Unterstützung der Pausenaufsicht werden Pausenordner (GS 4. Klasse und Hauptschüler) eingeteilt.

     9.    Bei Erledigungsgängen während des Unterrichts gehen die Schüler zu zweit.

 

 

C Stundenwechsel

 

     1.    Wir verhalten uns beim Stundenwechsel im Klassenzimmer ruhig und bereiten die nächste Stunde vor.

     2.    Wenn wir den Unterrichtsraum wechseln müssen, gehen wir, wenn möglich geschlossen, ruhig und ohne Verzögerung.

 

 

D In den Pausen

 

       1.   Die Pausen dienen der Erholung und Stärkung.

       2.  Zu Beginn der Pause verlassen wir sofort und zügig Unterrichtsräume, Treppenhäuser und. Toiletten.

      3.   Am Kiosk besteht Einkaufsmöglichkeit. Nur wer etwas kaufen will, stellt sich zum Pausenkauf im Kioskbereich an und verlässt ihn dann zügig.

     4.  Am Ende der Pause gehen die Schüler vom Klassen-Sammelpunkt aus langsam in das Schulhaus

     5.   Beide Pausen werden bei gutem Wetter im Freien verbracht, bei schlechter Witterung in den Aulen und den in der Hauptschule anschließenden Gängen.

     6.    Wir verhalten uns rücksichtsvoll, versuchen Unfälle zu vermeiden. Schneeballwerfen und Ähnliches ist verboten.

     7.    Den Pausenaufsichten und dem Ordnungsdienst ist Folge zu leisten.

 

 

 E  Mittagspause

 

  1. Schüler, die in Oberviechtach wohnen, können in der von der Schule festgesetzten Mittagspause nach Hause gehen.

  2. Wer dagegen arbeiten will, sitzt unter Aufsicht im Warteraum für Fahrschüler.

  3. Auswärtige Schüler dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern und nach Abmeldung, zur vereinbarten Zeit, das Schulgelände verlassen.

  4. Fünf Minuten vor Beginn des Nachmittagsunterrichts gehen die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.

 

 

F  Nach dem Unterricht

 

  1. Alle Stühle werden auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, die Tafeln gelöscht, die Zimmer aufgeräumt.

  2. An den Garderoben ist besondere Rücksichtnahme geboten.

  3. Hausschuhe werden geordnet hochgestellt.

  4. Die Sportsachen werden am Wochenende zum Waschen mit nach Hause genommen.

  5. Die Klassen- und Fachräume sind immer dann abzuschließen, wenn die Klasse nach Beendigung des Unterrichts den Unterrichtsraum verlässt.

  6. Wir gehen langsam zu den Bussen, vermeiden beim Einsteigen und im Bus jedes Stoßen und Drängen. Den Anordnungen des Fahrers ist Folge zu leisten. Schulbuslotsen unterstützen den Busfahrer.

  7. Wer mit dem Fahrrad kommt, verlässt das Schulgrundstück nur über die vorgesehene Ausfahrt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

  8. Fußgänger bleiben auf den Wegen, gehen nicht über Rasen- oder Pflanzflächen.

 

 

G  Allgemeine Hinweise

 

      1.            Wir grüßen alle Erwachsenen in unserem Haus, bemühen uns auch Mitschülern gegenüber um höfliche Umgangsformen.

      2.            Besondere Vorsicht lassen wir im Werk- und Sportunterricht walten. Hier geben die Fachlehrer spezielle Verhaltensregeln – siehe Fachraumordnung.

      3.            Wir achten darauf, dass wir niemanden leichtfertig oder fahrlässig verletzen. Alle Unfälle auf Schulweg und Schulgrundstück sind sofort dem Lehrer bzw. im Sekretariat zu melden.

      4.            Beschädigungen melden wir dem Hausmeister und den Lehrkräften. Fundgegenstände sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzuholen.

      5.           Alle Lernmittel und Einrichtungsgegenstände behandeln wir schonend. Wer einen Schaden anrichtet, hat dafür aufzukommen.

      6.            Bücher sind einzubinden. Wer ein Buch verliert oder beschädigt, hat dafür aufzukommen.

      7.           Nikotin, alkoholische Getränke und andere berauschende Mittel sind auf dem Schulgelände und dem Schulweg verboten.

      8.          Im Alarmfall gilt die Alarmordnung, in die die Klassenleitungen und Fachlehrkräfte zum Schuljahresbeginn einweisen.

      9.           Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule (Schulweg) tragen die Erziehungsberechtigen gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung.

 10.            Die Lehrkräfte vermitteln den Schülern und Schülerinnen jährlich zum Schuljahresanfang, bei Bedarf auch im Wiederholungsfall, die Hausordnung.

 11.            Zusätzlich mit der Schulhausordnung treten zum Schuljahresbeginn das Sicherheitskonzept und das Konzept zur Optimierung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Kraft.

 

 

 

H         Bushaltestelle

 

1.  Besonderes Augenmerk gilt hier dem Schülerverhalten während des

     Annäherns des Busses.

2.      Es kann keinesfalls geduldet werden, dass Schüler sich vor der Schranke befinden, während sich der Bus nähert.

3.      Die Buskinder passieren dann erst die Schranke, nachdem der Bus angehalten hat und die Bustüren vollständig geöffnet sind.

4.      Die Schulbuslotsen sorgen für die Durchführung dieser sicherheitsrelevanten Maßnahme und melden Verstöße namentlich dem zuständigen Verkehrslehrer.

 

 

 

Im Hause und auf dem Schulgelände achten wir auf

Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.

Doktor-Eisenbarth-Schule Oberviechtach