| Merkblatt zum Sportunterricht |
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern! Einige wichtige Hinweise und Verhaltensregeln für den Sportunterricht in der Zweifachturnhalle.
Sportkleidung: ¨ Auf eine funktionelle Sportkleidung ist zu achten. ¨ Die Turnschuhe müssen mit einer abriebfesten Sohle ausgerüstet sein, so dass auf dem Boden keine Streifen hinterlassen werden. Schuhe, die bereits auf der Straße oder am Sportplatz getragen wurden, sind nicht erlaubt. ¨ Uhren, Ringe, Ketten, Ohrringe, Hals- und Armbänder u. ä. müssen abgelegt werden. Hierzu stellen wir eine kleine Box zur Verfügung, in welche die Schüler ihren Schmuck eigenverantwortlich deponieren und nach der Sportstunde herausnehmen können. Schmuckstücke, die nicht abgelegt werden können, müssen abgeklebt (Heftpflaster, Tape) oder abgedeckt (Schweißband, Verband) sein. ¨ Lange Haare sind während des Sportunterrichts zusammengebunden. ¨ Auf Hygiene ist zu achten. Der Sportunterricht schließt rechtzeitig genug, um sich zu waschen oder zu duschen. ( Handtuch, Seife usw.) ¨ Grundsätzlich sind stundenplanmäßig die Sportsachen mitzubringen
Sportunfälle: ¨ Verletzungen im Sportunterricht, die einen Arztbesuch zur Folge haben, sind unverzüglich dem/ der Sportlehrer/in u n d im Sekretariat zu melden. Der behandelnde Arzt ist davon zu unterrichten, dass es sich um einen Schulsportunfall handelt.
Unterrichtsversäumnisse: ¨ Wiederholtes Vergessen der Sportkleidung und unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht führt zu einer Erziehungs- oder auch Ordnungsmaßnahme (Referat, Hinweis, Nacharbeit, Verweis) und ist Bestandteil der Sportnote.
¨ Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht: Eine vorübergehende körperliche Beeinträchtigung führt nicht dazu, dass der Schüler / die Schülerin im Sportunterricht nicht mehr anwesend sein muss. Schüler, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, stehen der Sportlehrkraft für organisatorische oder helferische Tätigkeiten (Schiedsrichter, Hilfestellung usw.) zur Verfügung. Die Krankmeldung für den Sportunterricht ist bei der Klassenleitung abzugeben. Diese nimmt Kontakt mit der Sportlehrkraft auf. Ist ein Schüler eine Schülerin längere Zeit erkrankt, benötigt die Klassenleitung ein ärztliches Attest.
¨ Antrag auf Beurlaubung: Eine Befreiung vom Sportunterricht kann in Ausnahmefällen durch einen begründeten und rechtzeitigen Antrag (Vortag) an die Schulleitung erfolgen. Verwenden Sie bitte hierfür das Formular „Antrag auf Beurlaubung“, das Ihnen bereits zur Verfügung steht.
Wir wünschen viel Spaß und Erfolg beim sportlichen Bewegen!
gez. Rudolf Teplitzky gez. H. M. Günther, FOL Rektor und Schulleiter Fachschaft Sport |
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